AGB

Allg. Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften erteilt und umfasst sowohl den theoretischen als auch den praktischen Unterricht.

1.1 Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach neuzeitlichen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule iDrive GmbH verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht zu bieten.

1.2 Versicherung

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliesst die Fahrschule iDrive GmbH jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen übernimmt die Fahrschule iDrive GmbH keine Haftung. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Fahrschule iDrive GmbH erfolgt auf eigene Gefahr.

1.3 Änderungen dieser AGB

Die Fahrschule iDrive GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

1.4 Anmeldungen

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit diesen AGB.

1.5 Copyright

Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.

1.6 Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule iDrive GmbH ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Küssnacht am Rigi.

 

2 Fahrstunden

2.1 Termine

Termine für Fahrstunden können telefonisch, per E-Mail oder direkt mit dem Fahrlehrer mündlich vor Ort vereinbart werden. Die Termine sind verbindlich.

2.2 Abmeldungen

Abmeldungen müssen spätestens 48 Stunden vor dem Termin schriftlich per Mail, SMS oder WhatsApp bei der Fahrschule iDrive GmbH eintreffen. Bei keiner oder einer zu späten Abmeldung wird der ganze Preis der Lektion oder Doppellektion verrechnet. 

2.3 Zahlung

Bezahlt wird unmittelbar nach der Lektion oder im Voraus.

2.4 Versicherung

Für Fahrstunden hat die Fahrschule iDrive GmbH eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ist auf allen Fahrschul- und Prüfungsfahrten gültig.

2.5 Abschluss der Ausbildung

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschliessen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Anmeldung zur Fahrprüfung ist für den Fahrschüler und die Fahrschule iDrive GmbH verbindlich. Kann der Fahrschüler den Prüfungstermin (z.B. infolge von Krankheit) nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

3 Kurswesen

3.1 Anmeldung

Anmeldungen für Kurse müssen ausnahmslos via Website über das Online-Anmeldeformular erfolgen und sind verbindlich. Der Fahrschüler erhält im Normalfall innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigung per E-Mail mit Kursort, Kurszeiten und Kurskosten.

3.2 Abmeldungen

Eine Abmeldung oder Umbuchung wird nur akzeptiert, wenn diese mindestens 1 Woche oder 5 Arbeitstage vor dem gebuchten Kurstermin schriftlich per E-Mail oder Briefpost bei der Fahrschule iDrive GmbH eintrifft. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Abmeldung werden dem Kunden die gesamten Kosten verrechnet.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Ersatz-Teilnehmer für den gesamten gebuchten Kurs zu stellen.

3.3 Organisation

Fällt ein Kursleiter aus, ist die Fahrschule iDrive GmbH berechtigt einen Kursleiterwechsel vorzunehmen oder einen Stellvertreter einzusetzen.

3.4 Kursausschluss

Die Fahrschule iDrive GmbH behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung elementarer Verhaltensregeln einen Teilnehmer aus einem Kurs auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

3.5 Zahlung des Kursgeldes

Das Kursgeld ist Bar am ersten Kurstag zu bezahlen. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt den Kursteilnehmer zur Teilnahme am Kurs.

3.6 Kursplätze und Durchführung

Um die Kurse der Fahrschule iDrive GmbH unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legt die Fahrschule iDrive GmbH für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Wird die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Fahrschule iDrive GmbH vor, einen Kurs bis zu 12 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Die Absage erfolgt per Telefon.

3.7 Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nur in Kursen nachgeholt werden, welche nicht ausgebucht sind. Die Kursdaten sind fest. Versäumte VKU-Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 als erste besucht worden ist. Im Falle von versäumten Lektionen hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. In jedem Fall wird die Kursbestätigung nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.

3.8 Kurssprache

Die Unterrichtssprache ist hochdeutsch.

3.9 Teilnahmebestätigung

Auf Antrag des Kursteilnehmers stellt die Fahrschule iDrive GmbH eine Teilnahmebestätigung für einen besuchten Kurs aus. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebestätigung ist, dass der betreffende Kurs vollständig besucht und bezahlt wurde und nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

 

4 Administrations- und Versicherungspauschale

Darin enthalten sind Leistungen, die ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichtes erbracht werden wie z.B. Ausbildungsberatung, Prüfungsanmeldung, Administration mit Ämtern sowie Kosten für Telefonate, Porto und Informatik. Weiter ist während den Ausbildungslektionen das erhöhte Risiko für Haftpflicht-, Fahrzeugvollkasko- und Insassenversicherung mit einem Selbstbehalt von CHF 500.00 in der Versicherungspauschale eingeschlossen. Die Administrations- und Versicherungspauschale beträgt einmalig für Fahrlektionen mit den Fahrschulfahrzeugen der Fahrschule iDrive GmbH CHF 130.00 und ist nur gültig für die Dauer der Autofahrausbildung beim Team der Fahrschule iDrive GmbH.

 

5 Mahn- und Betreibungskosten

Mahnungen werden mit CHF 20.00, Betreibungen mit CHF 100.00 belastet. Sämtliche Kosten vom Betreibungsamt gehen zu Lasten des Fahrschülers bzw. Kursteilnehmers.

 

 

Küssnacht, 23.06.2017